Batterien und Akkus enthalten umweltschädigende Stoffe und dürfen nicht einfach im Hausmüll entsorgt werden. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr verpflichtetet sei dem Jahr 1998 alle Hersteller und den Handel mit der Batterieverordnung dazu, Batterien und Akkus vom Verbraucher zurückzunehmen. Im Gegenzug sind Verbraucher dazu verpflichtet, alle anfallenden leeren Batterien aus dem Hausgebrauch nicht in den Müll zu werfen, sondern bei den Sammelstellen der Gemeinde oder im Handel wieder abzugeben. Diese wiederum sorgen für die fachgerechte Entsorgung der Batterien und Akkus.
Die Stoffe, die in Batterien und Akkus enthalten sind, sind sehr schädlich für die Umwelt. Vor allem Batterien, die Schwermetalle wie Quecksilber, Calium oder Blei enthalten sind besonders problematisch. Mit der Batterieverordnung für Hersteller macht das Bundesministerium für Umwelt die Hersteller und Importeure von Batterien und Geräten mit Batteriebetrieb für die ordnungsgemäße Entsorgung der verwertbaren Stoffe verantwortlich. Dieser Verpflichtung versuchen die Hersteller nachzukommen und haben deshalb 1998 die Stiftung „GRS Batterien“ gegründet. GRS-Batterien bedeutet „Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien“. Die Batteriehersteller und –händler haben mit GRS-Batterien einen Nutzungsvertrag geschlossen, wodurch GRS-Batterien die Rücknahme und fachgerechte Entsorgung von Batterien und Akkus finanziert. Die Stiftung arbeitet sehr erfolgreich und kann die Sammel-Ergebnisse für Batterien und Akkus Jahr für Jahr steigern. Dennoch halten sich nicht alle Verbraucher an die Rückgabevorschriften für Batterien. Leider wandern nach wie vor viele der giftigen Batterien in den Haus- oder Biomüll. Die Abgabe der Batterien bei den Sammelstellen ist für Verbraucher kostenlos, uns stellt meistens, verbunden mit dem Wocheneinkauf, noch nicht einmal einen Umweg für jeden Einzelnen dar. Sammelstellen gibt es in jeder Gemeinde zur Genüge.