Die 10 Gebote umfassen 179 Wörter, bei der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung sind es immerhin schon 300. Im Vergleich dazu sticht der §19a des deutschen Einkommensteuerrechts mit seinen 1862 Wörtern ein wenig heraus – nicht zu vergessen der gesamte Rest des Einkommensteuergesetzes. Die genaue Zahl, lassen wir hier lieber weg, sie würde vermutlich den Umfang dieses Artikels deutlich vergrößern.

Umso wichtiger ist es, im Laufe des Jahres alle Belege genau zu sortieren und abzuheften, sonst geht wohlmöglich etwas verloren. Das gilt nicht nur für den Papierkrieg des laufenden Steuerjahres, sondern auch für die Jahre davor – alte Steuererklärungen taugen oft gut als Muster für das aktuelle Jahr. Also sollte auch hier eine gewisse Ordnung herrschen. Bei den Unmengen an Papier, die sich hier ansammeln, fällt die Übersicht oftmals schwer und man verbringt lange Stunden damit, sich durch unübersichtliche Formulare zu quälen. Das ist  Zeit, die man wesentlich besser nutzen könnte.

Als mögliche Lösung bietet es sich an, für jedes Jahr einen eignen Ordner im Regal zu reservieren. Idealerweise steht gleich noch genau darauf, was im Ordner enthalten ist. Nachteil der Aufkleber, die im Schreibwarenhandel angeboten werden ist, dass sie nach spätestens einem Jahr anfangen, sich abzulösen. Wesentlich effektiver ist es, wenn gleich alle relevanten Informationen auf den Ordner aufgedruckt sind, was Leitz unter dem Begriff “LEITZ create!” anbietet. Neben Texten können auch Bilder die Übersicht erleichtern. Damit wird das Sortieren mit Steuerordnern wesentlich übersichtlicher und die Gefahr, Belege zu verlieren, sinkt. Das spart Zeit und nebenbei noch Geld – denn jeder Euro, den der Staat nicht bekommt, ist ein Euro mehr in der eigenen Tasche. Beim Ordnerkauf aber bitte nicht vergessen: Ordner sind Büromaterialien und als solche von der Steuer absetzbar – also Beleg aufbewahren.

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